Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Liefer- und Geschäftsbedingungen


Die nachstehenden allgemeinen Geschäfstbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Firma

privatkoch-karlsruhe, im      

nachfolgendem Auftragnehmer genannt.


2. Vetragsabschluß


Eine rechtliche Bindung kommt nur durch ein schriftliches Angebot und eine schriftliche Auftrafgsbestätigung zustande.


3. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang


3.1

Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen im gastronomischen Sinne dazu zählt Beratung, Einkauf, Lieferung, Zubereitung der Speisen, Gästeservice, Vor- und Nacharbeiten in der Küche sowie die Endreinigung der Küche.

3.2

Der Kunde hat vor Vertragsabschluss zu prüfen ob der gewünschte Lieferumfang korrekt und vollstänidig ist.


4. Rücktritt, Haftung


 Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

- höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich  machen                  

- Veranstaltungen unter irreführenden Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht werden


4.1

Der Auftragnehmer hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.      

                            

4.2

Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.


4.3

Eventuelle Reklamationen müssen unverzüglich am Tag der Veranstaltung geltend gemacht werden. 


5. Änderungen, Rücktritt des Kunden


Änderungen der Personenanzahl sind bis 5 Tage vor Veranstaltung möglich. Änderungen der bestellten Speisen oder Getränke sind bis 7 Tage vor Veranstaltung möglich. Der vereinbarte Preis kann in diesem Fall angepasst werden.

 

5.1

Stornierungen können bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei erfolgen.

Bei Stornierungen von 13 bis 8 Tage vor der Veranstaltung werden  50% der Rechnungssumme dem Kunden zur Last gelegt.

Bei Stornierungen bis 7 Tage vor der Veranstaltung wird der volle Rechnungsbetrag fällig.


6. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung geändert werden, so behalten alle anderen ihre Gültigkeit.